Jugend
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Jugendförderung Alle jugendlichen Vereinsmitglieder (bis einschließlich 18 Jahre, Schnupperjahr ausgenommen) erhalten unter bestimmten Voraussetzungen (Teilnahme an den Verbandsspielen bzw. Vereinsmeisterschaften etc.) den größten Teil der Kosten für die Hallenmiete im Rahmen des Jugendtrainings vom Verein ersetzt.
Die Trainerkosten müssen von den Mitgliedern selbst bezahlt werden. Alle Kinder und Jugendlichen, die zum ersten Mal am offiziellen Jugendtraining teilnehmen (nicht Kooperation Schule-Verein), können ein so genanntes Schnupperjahr in Anspruch nehmen. Dies bedeutet, dass sie ordentliche Mitglieder des Vereins sind und auch an allen Veranstaltungen des Vereins wie den Vereinsmeisterschaften teilnehmen können, im ersten Jahr ihrer Mitgliedschaft aber keinen Mitgliedsbeitrag zahlen müssen. Kündigen sie ihre Mitgliedschaft zum Jahresende nicht, so werden sie automatisch im folgenden Jahr zahlende Mitglieder. Wer ein Schnupperjahr in Anspruch nimmt, kann im folgenden Winter allerdings keine Jugendförderung erhalten. |
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| Letzte Aktualisierung ( Mittwoch, 25. Februar 2009 ) |
